Vergabekriterien der Stiftung

Die Vergabekriterien basieren auf § 2 der Stiftungssatzung. Dort heißt es:

Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kirchlicher Zwecke sowie zur Förderung der Aus- und Fortbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hierbei soll es sich insbesondere um Körperschaften handeln, die der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen angehören oder um die Evangelische Kirchengemeinde St. Reinoldi Rupelrath.
Die beschafften Mittel sollen insbesondere zur Unterstützung von missionarischen oder diakonisch-missionarischen Projekten und Maßnahmen, die der Weitergabe des christlichen Glaubens dienen, verwendet werden. Daneben kann die Stiftung ihre Zwecke durch die gezielte Unterstützung von Einzelpersonen, die sich für die Mission im Ausland berufen fühlen oder eine theologische Ausbildung für einen missionarisch ausgerichteten Beruf im Inland absolvieren wollen, auch unmittelbar selbst verwirklichen. Hierzu zählen Stipendien für evangelikal ausgerichtete Bibelschulen oder entsprechende Begleitstudien zum theologischen Hochschulstudium. Für die Vergabe der Förderleistungen wird der Vorstand geeignete Vergaberichtlinien / Vergabekriterien erarbeiteten. Sofern mehrere Bewerber die Vergabekriterien erfüllen, wird Bewerbern, die Einwohner Solingens sind oder waren, der Vorrang eingeräumt. 

Daraus ergeben sich folgende Vergaberichtlinien: 

Grundsätzlich gefördert werden können Projekte, die von einer Organisation durchgeführt werden, die der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen angehören. Projekte werden dabei vorgezogen, die sowohl missionarisch als auch diakonischer Natur sind. Weiterhin werden Projekte vorgezogen, die mit Einzelpersonen verbunden sind, die in Solingen wohnhaft sind oder waren, insbesondere soweit sie sich der Ev. Kirchengemeinde St. Reinoldi Rupelrath verbunden fühlen. Formelle Projektanträge müssen nicht gestellt werden, der Vorstand wird auch selbst aktiv förderungswürdige Projekte suchen. Projektbeschreibungen sind allerdings Förderungsvoraussetzung. 

Gleichberechtigt hierzu können Einzelpersonen gefördert werden, deren eigene finanzielle Mittel nicht zu einer vollständigen Finanzierung einer missionarisch ausgerichteten Ausbildung bzw. eines Begleitstudiums ausreichen. Bewerber stellen hierzu ihren Lebenslauf und eine Darstellung der Begründung einer Förderung der Stiftung zur Verfügung. Als Förderungen kommen beispielsweise Büchergeld oder Gebührenübernahmen in Betracht. Grundsätzlich bevorzugt der Vorstand Einzelpersonen, die der Ev. Kirchengemeinde St. Reinoldi Rupelrath angehören, des weiteren solche, die Einwohner Solingens sind oder waren. Bei Förderung im Rahmen einer hochschulmäßigen Ausbildung soll der Bewerber aus Sicht der Stiftung über besondere Begabungen für einen später ausgerichteten missionarischen Beruf, z.B. des Pfarrers oder Jugendleiters, verfügen. 
Das Gleiche gilt für die Ausbildung im Rahmen einer Bibelschule für den Einsatz im Ausland als Missionar. 
Da eine missionarisch ausgerichtete Berufsausbildung nicht nur durch hauptberufliche spätere Tätigkeit gewährleistet wird, können auch Einzelpersonen sich um Fördergelder bewerben, die im Rahmen von theologisch ausgerichteten Jüngerschaftsschulen in ihrem späteren Leben eine missionarisch ausgerichtete Berufsausübung auch in einem nicht-theologischen Beruf anstreben.

 

Julia & Rainald Rasemann